Beratung und
Stellenleitung

Lars Schöneberg
42551 Velbert
Nedderstr..9
Tel.02051 / 57558

Sprechzeiten:
Mo.- Do.
14.00 - 17.30 Uhr

Unsere Leistungen

Wir erheben keine Beitrittsgebühren!

Bei einem neuen Mitglied führen wir am Anfang immer ein kurzes Einführungsgespräch,
um Sie über unsere Arbeitsabläufe und Mitgliedsbeitrag konkret zu informieren.

Bitte sehen Sie uns nach, dass in diesem Gespräch keine steuerlichen Fragen
beantwortet werden, wie wir auch Nichtmitglieder keine telefonische Beratung anbieten.

Eine steuerliche Beratung setzt immer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.

Unsere Beitragsordnung:
Zur Orientierung der voraussichtlichen Kosten

Was erhalten Sie dafür:

Wir erstellen Ihre Steuererklärung so das wir nur noch Ihre Unterschrift
zur Abgabe benötigen und besprechen alle wesentliche Fakten und Möglichkeiten.
Sie erhalten von uns nach der Bearbeitung eine Berechnung
an der Sie das voraussichtliche Ergebnis ablesen können.

Wir prüfen, soweit überhaupt notwendig, den Ihnen zugegangenen Bescheid
bei Abweichungen.

Die Steuererstattung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.

Vorfinanzierungen oder Abtretung lehnen wir als unseriös ab und bieten dies nicht an,

Aus sozialen Gründen kann der Beitrag unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse
ermässigt werden.  Hierbei sind die Bruttoeinnahmen aus sämtlichen Arbeitsverhältnissen,
Zinserträge, Miet- und Renteneinnahmen, Einnahmen aus privaten Veräusserungsgeschäften
sowie aus steuerfreien Einnahmen (z.B. Lohnersatzleistung) zugrunde zu legen.

BEITRAGSORDNUNG ab 01.01.2019  - JAHRESBEITRAG  270,- Euro

Der ermäßigte Beitrag beträgt:

bei Bruttoeinnahmen bis

100.000,- Euro

240,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

90.000,- Euro

220,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

80.000,- Euro

200,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

70.000,- Euro

190,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

60.000,- Euro

160,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

50.000,- Euro

130,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

40.000,- Euro

110,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

30.000,- Euro

90,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

25.000,- Euro

70,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

20.000,- Euro

60,- Euro

bei Bruttoeinnahmen bis

15.000 - Euro

50,- Euro

 

 

 

Lt. Anordnung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist bei Zahlung
des Mitgliedsbeitrages nach dem 30.04. eines Jahres eine Verspätungsgebühr
in Höhe von 5,- Euro zu erheben.

DER VORSTAND

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