Beratung undStellenleitungLars Schöneberg42551 VelbertNedderstr..9Tel.02051 / 57558Sprechzeiten:Mo.- Do.14.00 - 17.30 Uhr
Unsere LeistungenWir erheben keine Beitrittsgebühren!
Bei einem neuen Mitglied führen wir am Anfang immer ein kurzes Einführungsgespräch,um Sie über unsere Arbeitsabläufe und Mitgliedsbeitrag konkret zu informieren.
Bitte sehen Sie uns nach, dass in diesem Gespräch keine steuerlichen Fragenbeantwortet werden, wie wir auch Nichtmitglieder keine telefonische Beratung anbieten.
Eine steuerliche Beratung setzt immer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraus.
Unsere Beitragsordnung:Zur Orientierung der voraussichtlichen Kosten
Was erhalten Sie dafür:
Wir erstellen Ihre Steuererklärung so das wir nur noch Ihre Unterschriftzur Abgabe benötigen und besprechen alle wesentliche Fakten und Möglichkeiten.Sie erhalten von uns nach der Bearbeitung eine Berechnungan der Sie das voraussichtliche Ergebnis ablesen können.
Wir prüfen, soweit überhaupt notwendig, den Ihnen zugegangenen Bescheidbei Abweichungen.
Die Steuererstattung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Vorfinanzierungen oder Abtretung lehnen wir als unseriös ab und bieten dies nicht an,
Aus sozialen Gründen kann der Beitrag unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisseermässigt werden. Hierbei sind die Bruttoeinnahmen aus sämtlichen Arbeitsverhältnissen,Zinserträge, Miet- und Renteneinnahmen, Einnahmen aus privaten Veräusserungsgeschäftensowie aus steuerfreien Einnahmen (z.B. Lohnersatzleistung) zugrunde zu legen.
BEITRAGSORDNUNG ab 01.01.2019 - JAHRESBEITRAG 270,- Euro
Der ermäßigte Beitrag beträgt:
bei Bruttoeinnahmen bis
100.000,- Euro
240,- Euro
90.000,- Euro
220,- Euro
80.000,- Euro
200,- Euro
70.000,- Euro
190,- Euro
60.000,- Euro
160,- Euro
50.000,- Euro
130,- Euro
40.000,- Euro
110,- Euro
30.000,- Euro
90,- Euro
25.000,- Euro
70,- Euro
20.000,- Euro
60,- Euro
15.000 - Euro
50,- Euro
Lt. Anordnung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist bei Zahlungdes Mitgliedsbeitrages nach dem 30.04. eines Jahres eine Verspätungsgebührin Höhe von 5,- Euro zu erheben.
DER VORSTAND
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